Leistungen

Gefahrgutlogistik

Wir sind uns bewusst, dass es sich beim Transport von ADR-Fracht um eine Tätigkeit handelt, die Fachwissen und entsprechende Vorbereitung erfordert. Der Transport gefährlicher Güter wird durch ADR geregelt – das internationale Übereinkommen über den Straßentransport gefährlicher Güter und Ladungen, das detaillierte Anforderungen an die Klassifizierung, Verpackung, Kennzeichnung, Dokumentation und den Transport verschiedener Arten gefährlicher Stoffe und Gegenstände enthält.

Wir verfügen über die entsprechenden Qualifikationen und Fähigkeiten, die für den Transport gefährlicher Güter erforderlich sind.

Wir stellen außerdem sicher, dass die Fahrer entsprechend geschult sind, die ADR-Vorschriften kennen und Zugriff auf die erforderliche Ausrüstung und Dokumente haben.

Die Einhaltung der ADR-Anforderungen ist von entscheidender Bedeutung für die Gewährleistung der Sicherheit von Personen, Eigentum und Umwelt beim Transport gefährlicher Güter sowie für den legalen Transport gefährlicher Güter in Europa. Deshalb gehen wir diese Tätigkeit verantwortungsbewusst an und achten auf die Einhaltung der geltenden Vorschriften.

  1. Das Fahrzeug ist entsprechend der Gefahrenklasse der Ware mit entsprechenden Schildern, Markierungen und Schildern gekennzeichnet.

  2. Fahrer und am Transport beteiligtes Personal verfügen über entsprechende Zertifikate und Schulungen, die ihre Kenntnisse im Transport gefährlicher Güter bestätigen.

  3. Gefahrgüter werden nach spezifischen Standards verpackt und transportiert, um die Sicherheit von Mensch und Umwelt zu gewährleisten.

  4. Wir stellen die entsprechenden Unterlagen zur Verfügung, darunter eine Packliste, Sicherheitsdatenblätter und ggf. eine Gefahrenerklärung.

  5. Wir halten uns an bestimmte Regeln beim Transport gefährlicher Güter, wie Geschwindigkeitsbegrenzungen, Nutzung bestimmter Routen, Containeranforderungen und vieles mehr.